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Landeswahlleiter des
Landes Berlin
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10315 Berlin
Berlin,
den
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Vorläufiges
Ergebnis der Wahlen in Berlin am
Sehr geehrte Damen und
Herren,
vielen Dank für die
Übersendung der Broschüre zu den vorläufigen Ergebnissen der Wahlen in Berlin
am
Nach Durchsicht der
Broschüre sind wir zu der Meinung gekommen, dass einige Angaben und Ergebnisse
nicht zueinander passen bzw. teilweise widersprüchlich sind.
Wir bitten deshalb um
Erklärungen zu folgenden Punkten:
1. Bei den Erst- und
Zweitstimmen, so wie bei der Volksabstimmung, ist die Zahl der Wahlberechtigten
bzw. der Stimmberechtigten natürlich immer gleich.
Wieso sind dann aber die
Zahlen der Wähler unterschiedlich?
In allen Bezirken
differieren die Zahlen der Wähler zwischen Erst- bzw. Zweitstimmen und der
Volksabstimmung.
In den Bezirken Pankow
und Neukölln differieren die Zahlen sogar zwischen den Erst- und den
Zweitstimmen.
2. Noch gravierender sind die
Differenzen zwischen den Zahlen für die Wähler und den abgegebenen Stimmen
(gültige und ungültige Stimmen).
Eigentlich müssten diese
Zahlen ja gleich sein. Denn nicht abgegebene Stimmen müssten ja zu den
Nichtwählern zählen.
Nur im Bezirk
Reinickendorf stimmen die Zahlen für die Erststimmen und der Volksabstimmung
überein.
In allen anderen
Bezirken gibt es Differenzen.
In wenigen Bezirken
gibt es erstaunlicherweise mehr abgegebene Stimmen als Wähler. Z.B. in
Lichtenberg, Neukölln und Reinickendorf bei den Zweitstimmen.
In den meisten
Bezirken fehlen aber Stimmen, wenn man die abgegebenen Stimmen mit den Wählern
vergleicht.
Bei den Zweitstimmen
im Bezirk Tempelhof-Schöneberg fehlen z.B. 536 Stimmen. Das sind immerhin mehr
als die 6 kleinsten Parteien zusammen errungen haben.
Im WK3 in
Tempelhof-Schöneberg fehlen z.B. 199 Stimmen. Das sind mehr als die
10 kleinsten Parteien
zusammen errungen haben.
In ganz Berlin fehlen bei
den Erststimmen ca. 3430 Stimmen und bei den Zweitstimmen
ca. 2055 Stimmen. Bei der
Volksabstimmung fehlen sogar über 11000 Stimmen.
Wir würden gerne wissen
wie diese Differenzen begründet werden. Es ist natürlich klar, dass bei ca. 1,4
Mio. Wählern nicht alle Stimmenerfassungen mit einer Differenz von 0,00
erfolgen können. Aber die vorhandenen Differenzen übersteigen nach unserer
Meinung den tolerierbaren Bereich.
Die Fehlerquote bei den
Zweitstimmen liegt über dem Ergebnis der 3 schwächsten Parteien zusammen.
Außerdem möchten wir gerne
wissen, wie zurückgegebene, nicht ausgefüllte Wahlzettel gewertet werden. Zum
Beispiel, wenn ein Wähler keine Erststimme abgibt, weil die von ihm mit der
Zweitstimme gewählte Partei keinen Direktkandidaten aufgestellt hat. Werden
diese „leeren“ Stimmzettel als ungültig oder bei den Nichtwählern gewertet?
Mit freundlichen Grüßen
____________________
Vorsitzende
Deutsche
Arbeitslosen Partei
Abschrift
des Antwortbriefes des Landeswahlleiters
Der
Landeswahlleiter
Ihre Schreiben vom 24.
und
Datum
Sehr geehrte Damen und
Herren,
Grundlage des Landeswahlleiterberichtes,
der am Tag nach der Wahl veröffentlicht wurde, waren die vorläufigen
Ergebnisse. Vor Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Berliner Wahlen
2006 haben die Bezirkswahlämter die einzelnen Ergebnisse, die in der Wahlnacht
von den Wahlvorständen gemeldet worden waren , sehr genau überprüft und Fehler
korrigiert.
Die Zahl der Wähler ist
definiert als die Summe der Stimmabgabevermerke plus der gültigen Wahlscheine.
Damit ist, wie Sie zu Recht feststellen, die Zahl der Wähler bei der Erst- und
Zweitstimme und bei der Volksabstimmung gleich. Die Zahl der Wähler wurde in
der Wahlnacht tatsächlich vereinzelt falsch erfasst, so dass die von Ihnen
festgestellten Abweichungen zwischen Erst- und Zweitstimmen und Volksabstimmung
auftraten. Diese Fehler sind im endgültigen Ergebnis bereinigt.
Bei den von Ihnen
aufgeführten Differenzen zwischen der Zahl der Wähler und den abgegebenen
Stimmen handelt es sich jedoch um keine Fehler, sondern um zulässige
Abweichengen. Leere, also nicht ausgefüllte Stimmzettel, die sich in der Urne
befanden, wurden übrigens als ungültige Stimmen gezählt.
Die Zahl der abgegebenen
Stimmen (gültiger und ungültige Stimmen) kann im Wahllokal und bei der
Briefwahl von der Zahl der Wähler abweichen. Dies tritt in der Realität auf, da
nicht alle Wähler alle Stimmzettel in die Urne werfen. Besonders bei der
Volksabstimmung ist es vorgekommen, dass Wähler diesen Stimmzettel nicht in die
Urne geworfen haben. Es kam sogar in wenigen Einzelfällen vor, dass sich mehr
Stimmzettel in der Urne befanden, als Stimmabgabevermerke plus Wahlscheine
(Wähler). Ursache dafür könnte sein, dass ein Stimmabgabevermerk vergessen
wurde oder dass ein Wähler einen Stimmzettel zuviel in die Urne geworfen hat
(z.B. den der Ehefrau, die Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht
abgeschickt hat). Wahlvorstände können dies nicht vollständig verhindern.
Der Grund dafür, dass es bei
der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern keine Abweichungen zwischen der Zahl
der Wähler und der abgegebenen Stimmen gibt, liegt am unterschiedlichen
Landeswahlrecht. In Mecklenburg-Vorpommern werden die beiden Stimmen auf einem
Stimmzettel abgegeben. Wenn dort die Zahl der Wähler von der Zahl der
Stimmzettel abweicht, gilt nach §54 der Verordnung über die Durchführung der
Landtagswahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern die Anzahl der in der Wahlurne
befindlichen Stimmzettel als Anzahl der Wähler. Diese Ersetzung der Zahl der
Wähler durch die Zahl der Stimmzettel ist in der Berliner Landeswahlordnung
nicht vorgesehen.
Das Ergebnis der Berliner
Wahlen wird am 20.Oktober 2006 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht. Nach §40
Abs. 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof kann innerhalb eines Monats
nach der Bekanntmachung beim Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen das Ergebnis
der Wahl eingelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Baasen