Stellungnahme der DAP zu dem „Eckpunktepapier für ein neues Berliner Wahlrecht (Stand 25.5.07)“ von Mehr Demokratie e.V. vom 28.6.07

 

Da es uns, wie den meisten alternativen Parteien, um grundsätzliche Änderungen in der Gesell. geht, interessiert uns das kommunale Wahlrecht nicht. Gerade hier in Berlin sind die pol. Einflußmöglichkeiten der Bezirke und der BVV`n so begrenzt, dass eine alternative Politik nicht einmal zum Senat, d.h. zur Landesregierung möglich ist. Schon gar nicht kann man auf dieser Ebene grundsätzliche Änderungen beeinflussen. Deshalb beziehen sich unsere Überlegungen nur auf das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus, d.h. auf das Landeswahlrecht.

 

Zum Wahlrecht auf Landesebene sind im Eckpunktepapier von Mehr Demokratie 9 Punkte benannt:

  1. Beibehaltung des Zwei-Ebenen-Wahlsystems
  2. Beibehaltung des Verhältniswahlrechts
  3. Offene Parteilisten/Vorzugsstimmen
  4. Einführung von Mehrmandatswahlkreisen
  5. Senkung der 5%-Sperrklauselauf 3%
  6. Einführung einer Alternativstimme
  7. Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre
  8. Obligatorische Landesliste
  9. Einführung Ausländerwahlrecht

 

Wobei Pkt.2 keine Veränderungsforderung ist. Wir stimmen diesem Pkt. aber ausdrücklich zu.

 

Auch Pkt.1 ist keine Veränderungsforderung. Auch wir sehen keinen wichtigen Grund dafür das vorh. Zwei-Ebenen-Wahlsystem grundsätzlich zu ändern. Auch für uns wäre eine Änderung des vorh. Zwei-Ebenen-Wahlsystems keine entscheidende Forderung. Wenn wir auch der Meinung sind, dass politische und wirtschaftliche Inhalte und Konzepte wichtiger sind oder sein sollten als Personen. Außerdem bevorzugt das 60% zu 40%-Verhältnis zwischen Wahlkreis- und Parteienstimmen die etablierten Parteien. Siehe dazu auch die Bemerkungen zu Pkt.3.

 

Da wir der Meinung sind, dass eine Änderung des Wahlrechts im Sinne der alternativen Parteien nur über ein Volksbegehren durchsetzbar ist, ist es wichtig, sich nur auf die wesentlichen Forderungen zu konzentrieren. Deshalb würden wir die Punkte 7 und 8 aus dem Volksbegehren ausklammern.

 

Zu Pkt.7: Wir hätten gegen die Absenkung des Wahlalters nichts einzuwenden. Vorraussetzung wäre natürlich, dass bei den betreffenden Jugendlichen überhaupt ein Interesse an der Wahlteilnahme besteht. Das können wir aber nicht beurteilen.

 

Zu Pkt.8: Die Forderung nach obligatorischen Landeslisten halten wir für richtig. Schon deshalb weil dadurch das ganze Wahlverfahren einfacher und für den Wähler übersichtlicher wird. Für diese Änderung wäre aber der Aufwand für ein Volksbegehren sicher nicht gerechtfertigt.

 

Den Pkt.5 unterstützen wir uneingeschränkt weil er im Interesse aller alternativen Parteien liegt und trotzdem noch eine untere Grenze bestehen lässt. Vorraussetzung zur Durchsetzung dieses Punktes ist, dass die Senkung der Sperrklausel ohne eine Verfassungsänderung möglich ist, d.h., dass für ein entspr. Volksbegehren die Sammlung von 20.000 gültigen Unterschriften ausreicht. Wir halten es für unrealistisch unter den z.Z. bestehenden Bedingungen in Berlin innerhalb von 6 Monaten 50.000 gültige Unterschriften zu sammeln, die für eine Verfassungsänderung nötig wären.

 

Außer Pkt.5 sind die entscheidenden vorgesehenen Änderungen die Punkte 3, 4 und 6.

 

Als wichtigste Ziele der geplanten Wahlrechtsänderung nennt Mehr Demokratie das „entgegentreten der Partei und Politikverdrossenheit“ und „der Privilegierung der etablierten Parteien entgegenwirken“.

 

Wir halten ganz ähnliche Ziele für wichtig. Eine Wahlrechtsänderung muß nach unserer Meinung dazu führen, dass die Nichtwähler aktiviert und die Protestwähler bestärkt werden. Und den etablierten Parteien die Sicherheit genommen wird, dass nach den Wahlen alle Mandate an sie verteilt werden.

 

In Erinnerung und nach Auswertung von tausenden Gesprächen und Reaktionen mit und von Bürgern während unserer Unterschriftensammlung zur Wahlteilnahme, sind wir aber der Meinung, dass speziell diese Vorschläge, d.h. Pkt.3, 4 und 6 von Mehr Demokratie zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele nicht geeignet und teilweise sogar kontraproduktiv sind.

 

„Der eigentliche Kern eines neuen Berliner Wahlrechts“ soll nach Meinung von Mehr Demokratie der Pkt.3 „Offene Parteilisten/Vorzugsstimmen“ sein. Das spezielle Ziel dieses Punktes soll sein: „die ausschließliche Loyalität der Listenkandidaten zu ihrer Partei zu durchbrechen und den Dialog zwischen Wählern und Gewählten zu fördern“.

 

Über die Richtigkeit dieses Gedankenganges d.h. dieses Zusammenhanges bzw. Schlusses kann man aber sehr unterschiedlicher Meinung sein. Da gibt es viele Gegenargumente.

 

Aber nehmen wir erst einmal an die von Mehr Demokratie erhoffte Wirkung wäre wirklich möglich und sinnvoll. Dann spricht trotzdem noch etwas ganz anderes gegen Pkt.3 d.h. gegen offene Parteilisten.

 

Wenn ein Wähler die Kandidatenreihenfolge seiner bevorzugten Partei oder sogar von mehreren Parteien verändern würde wollen, setzt das ja voraus, dass er relativ viele Kandidaten der unterschiedlichen Parteien so gut kennt, dass er deren Arbeit, deren Meinung zu einzelnen Themen und deren Einflussmöglichkeiten auch beurteilen und unterscheiden kann.

 

Dieser Pkt.3 würde nur Sinn machen, wenn man davon ausgehen könnte, dass eine große Mehrheit der Wähler aus sehr engagierten, politisch interessierten und gut informierten Bürgern besteht. Das scheint uns aber nach unseren Erfahrungen ein Irrtum zu sein. Gerade bei der großen Zahl der Nichtwähler ist eher das Gegenteil der Fall. Und bei unserem bestehendem Bildungssystem und unserer vorh. Medienlandschaft wird sich diese Situation in der Zukunft noch eher verschlechtern als verbessern.

 

Dieses vorgeschlagene System könnte auch dazu führen, dass zukünftige Wahlen zu einem Lotteriespiel werden, deren Ergebnisse gar nicht mehr den gewollten und bewußten Willen der Wähler ausdrücken.

 

Wir fürchten, dass jede Verkomplizierung des Systems noch mehr Bürger von den Wahlen abschrecken würde.

 

Unter anderem auch deshalb, weil sie befürchten, dass bei so einem komplizierten System - mit so vielen Fehlermöglichkeiten – eine nachvollziehbare und nachprüfbare Ergebnisermittlung kaum noch möglich ist. Diejenigen, die so ein System einführen wollen, werden sich dem Verdacht ausgesetzt sehen, dass sie damit nur eventuell unliebsame Wahlergebnisse verschleiern wollen. Wir waren schon etwas erstaunt darüber, wie oft wir gehört haben, dass man davon ausgeht, dass Wahlergebnisse manipuliert werden. Eine Meinung die wir ausdrücklich nicht teilen. Sonst würden wir uns nicht engagieren.

 

Auch explizite (d.h. ja wohl ausführliche) Hinweise und Erklärungen auf den Stimmzetteln werden die Situation nicht verbessern. Sie provozieren wahrscheinlich nur die Gegenfrage: wenn ich es auch ganz einfach machen kann, warum ist es dann so kompliziert? Und wie wird das bei der Auswertung eigentlich berücksichtigt?

 

Auch die Möglichkeit des Panaschierens wird nicht zu klareren, d.h. eindeutigeren Wahlergebnissen führen. Es steigt dadurch eher die Wahrscheinlichkeit, dass mehrere Parteien mit gleich hohen bzw. gleich niedrigen Stimmenanteilen, ohne ein oder zwei klare Sieger, das Ergebnis werden. Das Ziel von mehr Demokratie kann nicht die Unregierbarkeit sein.

 

Wir können auch das Demokratieverständnis das hinter dieser Forderung (Pkt.3) steckt nicht verstehen. Das würde ja heißen, dass Wähler, also nicht Parteimitglieder, in eine Partei hinein regieren und die Parteimitglieder und die von den Mitgliedern gewählten Parteivorstände überstimmen können.

 

Im Extremfall könnte das sogar dazu führen, das für eine Partei Kandidaten in ein Parlament einziehen die gar nicht mehr das Parteiprogramm vertreten oder von der Partei selbst, d.h. den Parteimitgliedern und dem Parteivorstand abgelehnt werden. Wo bleibt dann noch die innerparteiliche Demokratie.

 

Außerdem würde das erhoffte „durchbrechen der ausschließlichen Loyalität der Listenkandidaten zu ihrer Partei“ nur eine Legislaturperiode anhalten.

 

Abschließend bleibt außerdem noch die Feststellung, dass durch diese System – in dem die Wahl von Personen wichtiger wird – die etablierten Parteien sogar zusätzlich bevorzugt werden. Alternative Parteien die schon Mühe haben ihre alternativen Konzepte und Forderungen bekannt zu machen, haben überhaupt nicht die Möglichkeit Personen zu finden und aufzubauen die in der bestehenden Medienlandschaft wahrgenommen werden können.

 

Bei Pkt.4 „Einführung von Mehrmandatswahlkreisen“ gilt ähnliches. Bei den Direktkandidaten kommt dann nicht mehr der eine Kandidat aus einer etablierten Partei, sondern die 3 bis 4 Kandidaten kommen dann aus den 4 oder 5 etablierten Parteien.

 

Die Einführung einer Alternativstimme, Pkt.6, hat den großen Nachteil, dass dadurch die Wähler dazu verführt werden, eine Partei zu wählen die sie gar nicht haben wollen. Nach dem Motto: im Zweifel das kleinere Übel wählen.

 

Auch dadurch werden letztendlich wieder die etablierten Parteien gestärkt. Denn bei der Verkündung der Wahlergebnisse werden ja sicher die Stimmen, die nur als Zweitstimmen vergeben wurden, nicht separat angegeben oder weniger gewichtet. Das Ergebnis ist deshalb, dass die Gesamtstimmenzahl der etablierten Parteien steigt, was zu einer Erhöhung der Legitimität der etablierten Parteien führt bzw. so gewertet werden wird.

 

Auch bleibt die Frage, wer soll das alles registrieren, bewerten, auswerten und berechnen. Die Fehlerquote wird sehr hoch. Sowohl bei den Wählern als auch bei den Wahlhelfern. Nicht aus bösem Willen sondern aus Unvermögen.

 

Den Pkt.9 sollte man nicht zu einem Thema eines Volksbegehrens machen. Wir würden diese Forderung auch nicht unterstützen.

 

Jeder Mensch, der die Deutsche Staatsbürgerschaft hat, darf selbstverständlich in Deutschland wählen. Egal woher er ursprünglich kommt. Im weltweiten Vergleich ist es auch relativ einfach die Deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Wenn Ausländer, die teilweise schon seit Jahrzehnten in Deutschland leben oder sogar in Deutschland geboren sind, ausdrücklich die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht anstreben, ist das ihre persönliche Entscheidung für die es viele Gründe geben kann  und die zu respektieren ist  Das gleiche gilt auch für Ausländer die ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft oder die ihrer Eltern nicht aufgeben wollen. Aber warum sollen diese Menschen dann das Wahlrecht bekommen? Wenn sie dieses für etwas Wichtiges halten würden könnten sie ja Deutsche Staatsbürger werden.

 

Sollte dieser Punkt als Forderung in einem Volksbegehren erscheinen, fürchten wir sogar, dass Bürger dieses Volksbegehren wegen dieses Punktes ablehnen, obwohl sie die anderen Punkte durchaus unterstützen würden.

 

Außerdem währe zu befürchten, dass die „Rechten“ dieses Volksbegehren dann für eine Werbeaktion für sich, in Form einer Gegeninitiative nutzen könnten und würden.

 

Da können wir nur vor warnen. Nach unserer Erfahrung wird von Mehr Demokratie die Meinung in der Bevölkerung zu diesem Thema falsch eingeschätzt.

 

ZURÜCK