1.1.2009
Sehr
geehrter Herr XXXXXX,
vielen
Dank für Ihre eMail. Zu dem Treffen am
Zu
Ihrer Frage zum Grundeinkommen und dessen Finanzierung wollen wir aber einige
Anmerkungen machen.
In
einem Punkt haben Sie Recht. Ein bedingungsloses Grundeinkommen(BGE) für alle
ist nicht finanzierbar. Das sehen wir auch so. Deshalb fordern wir ja auch das
BGE für alle Deutschen Staatsbürger. Dabei gehen wir von dem Gedanken aus, daß
in einem Finanzsystem, in dem die Zahl der Geldeinzahler begrenzt ist, die Zahl
der Geldentnehmer nicht unbegrenzt sein kann. Wer die Forderung „BGE für alle
oder gar nicht“ aufstellt, wird nach unserer Meinung beim „gar nicht“ enden.
Wir
haben allerdings kein konkretes Finanzierungskonzept. Das brauchen wir auch gar
nicht. Im Gegenteil. So ein Konzept würde der Sache mehr schaden als nutzen.
Schon deshalb, weil man jedes (z.B. auch Ihr) Konzept auseinandernehmen und
widerlegen kann.
Uns
geht es um das BGE als Grundgedanken. Was soll es bewirken, was soll es
ersetzen. Wenn ein BGE - Modell in der Gesellschaft erst mehrheitsfähig ist,
wird man sich relativ schnell auf eine Finanzierung einigen können. Genug
Finanzierungskonzepte und -modelle gibt es ja schon. Da brauchen wir nicht noch
ein zusätzliches entwickeln, welches dann, wenn es soweit ist, auch nicht mehr
stimmt. Diese Gesellschaft ist so reich, daß ein BGE bezahlt werden kann. Es
reicht jetzt für alle, und wird auch mit einem BGE für alle reichen. Nur daß es
gerechter zugeht und mehr Chancengleichheit (nicht Gleichmacherei) bestehen
wird. Diese Gesellschaft ist schon lange keine Leistungsgesellschaft mehr. Das
Einkommen des Einzelnen hängt schon lange nicht mehr von seiner Leistung,
seinem Wissen und Können ab, sondern davon, wo er mehr oder weniger zufällig
beschäftigt ist oder was er für einen Vertrag hat. Ob er überhaupt eine Arbeit
hat.
Wenn
wir Ihnen auch kein eigenes Finanzierungskonzept vorlegen können, können wir
Ihnen aber unsere Meinung zu Ihrem Konzept mitteilen. Vielleicht werden schon
dadurch einige Meinungsunterschiede deutlich.
Es
beginnt schon mit der Höhe Ihres geplanten Grundeinkommens. Bei der Festlegung
des Auszahlbetrages von 700 Euro sind Sie offensichtlich von dem heutigen
Preisniveau ausgegangen. Wenn Sie aber die Mehrwertsteuer stark erhöhen wollen
und dafür die Einkommenssteuer abschaffen, werden sich die Preise ändern, d.h.
erhöhen. Es werden sich auch die Relationen zwischen den Preisen und Einkommen
ändern. Für Leute mit geringem Einkommen, die heute keine oder wenig
Einkommenssteuern bezahlen, werden sich nur die Preise erhöhen, ohne daß sie
Einkommenssteuern sparen. Leute mit sehr hohem Einkommen, die heute viel
Einkommenssteuer bezahlen, werden viel mehr Steuern sparen als sie für höhere
Preise bezahlen müssen. Die Erhöhung des Anteiles der Mehrwertsteuer an der Staatsfinanzierung
ist sicher richtig. Die Mehrwertsteuer kann aber sicher nicht die einzige
Steuer sein.
Die
Höhe eines Grundeinkommens kann man wahrscheinlich erst festlegen, wenn man die
Auswirkung der Änderung des Steuersystems - die wahrscheinlich vorher erfolgen
muß – auf die Preise einschätzen kann. Außerdem wird es wahrscheinlich
notwendig werden, daß einige Kommunen, in denen es ein besonders hohes
Mietniveau gibt, ihren Empfängern eines BGE´s einen Mietzuschlag bezahlen.
Da
nach unserer Meinung das BGE alle bisherigen Sozialleistungen ersetzen soll,
entspricht es auch einer Grundrente. Deshalb passt Ihre 100,00Euro Sozialabgabe
für eine zusätzliche Rente nicht ins System. Man kann doch auf Dauer eine
Sozialleistung nicht durch eine Sozialleistung finanzieren. Bisher erworbene
Rentenansprüche müssen natürlich erhalten bleiben. Deshalb müssen schon
erworbene Rentenansprüche, die über der Höhe des BGE`s liegen, weiter
ausgezahlt werden. Es gibt doch aber keinen Grund neue Rentenansprüche zu
begründen.
Wirklich
falsch halten wir die von Ihnen vorgesehene Berücksichtigung von Vermögen. Sinn
eines BGE´s soll doch der Abbau von Bürokratie sein. Aber auch der Abbau der
ständigen Kontrolle und Beobachtung der Bürger durch den Staat. Der ständige
Verdacht des Staates, daß die Bürger ihn betrügen wollen, nur weil viele die
komplizierten Regelungen nicht verstehen.
Wer
10.100,00Euro auf der Bank hat bekommt einen Abzug von 100,00Euro im Monat. Wer
ein Auto im Wert von 30.000,00Euro hat bekommt keinen Abzug? (Kfz-Streuer
wollen Sie ja auch abschaffen.) Oder soll das Auto auch bewertet werden durch
entsprechende Abschreibung? Wer soll beobachten ob und wie lange ein Bürger
9.990,00Euro oder 10.010,00Euro hat? Was ist wenn ein Bürger ein Eigenheim hat?
Wie wird das berücksichtigt? Bekommt der dann kein Grundeinkommen, auch wenn er
keine Arbeit hat? Werden Schulden eigentlich gegengerechnet? Sie werden in
kurzer Zeit ein Grundeinkommensrecht haben, das so kompliziert ist wie das
jetzige Steuerrecht.
Aber
es spricht noch etwas anderes gegen Ihr Konzept. Wenn 10.000,00Euro darüber
entscheiden ob man 100,00Euro (1.200,00Euro/a) bekommt, dann legt man sich das
Geld bar in den Küchenschrank. Das entspricht einer Verzinsung von ca.10%.
Soviel bekommt man bei keiner Bank.
Außerdem
sind wir dann wieder bei der Tatsache, daß z.B. ein älterer Bürger, wenn er
arbeitslos wird, erst seine Altersvorsorge aufbrauchen muß, bevor er
Sozialleistungen bekommt. Auch ist bei der Beschreibung Ihres Systems für uns
nicht erkennbar, ob Sie Ehen und Lebensgemeinschaften auch als
Bedarfsgemeinschaften betrachten.
Wird
das eine ständige routinemäßige Überprüfung der Vermögensverhältnisse aller
Bürger einschließlich der wertmäßigen Einschätzung seiner Sachwerte nach der
Erforschung eventueller Bedarfsgemeinschaften? Oder wieder
Bedürftigkeitsprüfung nach Antragstellung? So etwas kommt mit Sicherheit nicht.
Auch
Ihre 4 Vorschläge für die Finanzierung können uns nicht überzeugen.
Zu 4. Ein Zinsmoratorium für die Staatszinsen
(65Milliarden) kann es wohl in einem Rechtsstaat so nicht geben. Der Staat hat
sich von seinen Gläubigern (zu denen auch viele Normalbürger gehören) Geld
gegen ein Zinsversprechen geliehen. Er hat damit einen Vertrag geschlossen. Den
kann er nicht einseitig brechen. Oder er muß das geliehene Geld zurückzahlen.
In
Ihrem10-Punkte-Programm sprechen Sie von 3Jahren. Was machen Sie dann ab dem
4.Jahr?
Zu 3. Die Finanzierung eines Grundeinkommens mit
der Abschaffung der Bundeswehr (Austritt aus der NATO) zu verbinden scheint uns
keine sinnvolle Idee. Das wäre wohl erst möglich, wenn die ganze Welt auf
Gewalt und Waffen verzichten würde. Dieser Gedanke ist sicher wünschenswert
aber wohl sehr unrealistisch.
Solange kann Deutschland mit der Einführung eines BGE`s
nicht warten. Das muß schneller kommen.
Zu 2. Ein ganz entscheidender Punkt. 50Milliarden
wollen Sie an Verwaltungskosten einsparen. (Das ist bei Ihrem System allerdings
zu bezweifeln s.o.) Dazu muß man aber klar sagen, daß das bei dem jetzigen
Kündigungsschutzrecht nicht möglich ist. Den vorhandenen Kündigungsschutz kann
man aber – anders als ein Zinsmoratorium – durch eine demokratisch legitimierte
Gesetzgebung ändern bzw. abschaffen. Die Entwicklung läuft sowieso schon in
diese Richtung. Die vorhandene Kündigungsschutzgesetzgebung ist sicher mit eine
Ursache dafür, daß sich die Arbeitnehmerschaft zu einer
Zweiklassen-Gesellschaft entwickelt hat und das die Gewerkschaften – nach
eigenen Angaben – nur noch die Interessen von ca. 50% der Arbeitnehmer
vertreten. Auch deshalb brauchen wir ein BGE.
Zu
1. Die genannte Summe von 100
Milliarden nehmen wir mal als gegeben hin.
Viel
wichtiger ist die Frage, wie Sie einen Finanzbedarf von 240 Milliarden für ein Grundeinkommen
errechnet haben. Da kann man sicher, je nach dem ob man für oder gegen ein BGE
ist, sehr unterschiedliche Zahlen begründen.
Da
sind wir wieder bei unserer Grundsatzfrage. Brauchen wir ein BGE – ja oder
nein. Erst wenn diese Frage entschieden ist, lohnt es sich konkret zu rechnen.
Notfalls müssen dafür dann andere Dinge zurück gestellt werden. Noch ist es
offensichtlich sehr schwer den Grundgedanken eines BGE´s zu vermitteln.
Vor
einiger Zeit waren wir bei einer Diskussionsveranstaltung bei der XXXXXXX XXXX
(DIE LINKE) anwesend war. Auf das BGE angesprochen sagte sie zum Schluss
sinngemäß: „Ich bin dagegen, daß auch ein Millionär ein Grundeinkommen erhalten
soll. Das widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden.“ Bei allem Respekt vor
der Lebensleistung dieser Frau (XXXXXX XXXXXXXXXXXXXXX XXX XXX), das ist linke
Ideologie von vorvorgestern.
Aber es
geht noch schlimmer.
Bei einem
Herrn Albrecht Müller (Vor- bzw. Nachdenker der SPD) kann man folgendes lesen: „Nehmen wir vorsichtshalber 700 € und
multiplizieren dies mit der Anzahl der Erwachsenen in Deutschland von rund 65
Millionen, dann kommen wir auf Gesamtausgaben für das Grundeinkommen von
jährlich 546 Milliarden €. Das ist rund das Doppelte des Bundeshaushalts von
circa 255 Milliarden. Woher soll dieses Geld kommen? - Allein schon diese
einfachen Berechnungen belegen, dass mein Urteil, es handle sich um abstruse
Vorstellungen, mehr als berechtigt ist.“
Zu
diesem Unsinn fällt einem dann nichts mehr ein.
Da
das BGE für die meisten Bürger nur eine fiktive Verrechnungssumme auf ihrer
Steuererklärung sein wird, wird die Zahl der Bürger, die wirklich effektiv und
eventuell auch nur zeitweise ein BGE ausgezahlt bekommen, wahrscheinlich
geringer sein, als von vielen erwartet.
Wenn
man, aus welchen Gründen auch immer, gegen ein BGE ist, dann kann man das doch,
wie Frau Luft, einfach sagen. Das ist doch ehrenwert und akzeptabel. Dann kann
man sich doch jede weitere Diskussion sparen.
Wir
denken, die vorhandene Arbeit wird sich nach der Einführung eines BGE´s
automatisch anders verteilen. Die Lohn- und Gehaltsstrukturen werden sich stark
verändern (Wer hat eigentlich festgelegt, daß Menschen, die besonders schwere,
unangenehme oder schmutzige Arbeit machen sollen, besonders wenig verdienen
müssen?) Die Trennung zwischen denen,
die fast immer arbeiten und denen, die fast immer oder auf lange Zeit
arbeitslos sind, wird sich automatisch auflösen. Alle werden aber weniger
arbeiten. Vielleicht muß man zeitweise auch eine Begrenzung der maximalen
Arbeitszeit einführen. Das kann natürlich nur für angestellte Arbeitnehmer
gelten. Jeder im Angestelltenverhältnis, dem das nicht reicht, kann ja gerne
nebenbei als Selbstständiger, Freiberufler usw. mehr arbeiten. Vielleicht nimmt
die Zahl der Bürger, die zeitweise oder ganz auf ein BGE angewiesen sind, mit
der Zeit sogar wieder ab. Genaue Zahlen dazu können wir aber nicht liefern.
Aus
Erfahrung wissen wir, daß Diskussionen zwischen Menschen mit unterschiedlichen
Meinungen im Grundsätzlichen, ziemlich sinnlos sind. Deshalb wollen wir als DAP
Menschen, die andere Meinungen als wir vertreten auch nicht davon überzeugen,
daß wir Recht haben und sie Unrecht. Sondern wir suchen Menschen, die gleiche
oder ähnliche Meinungen haben wie wir. Demokratie lebt davon, daß verschiedene
Meinungen gegeneinander gestellt werden und dann darüber abgestimmt wird. Auf
lange Sicht wird sich das Richtige dann schon durchsetzen.
Unsere
Zielgruppe sind nicht die Gegner vom BGE, mit denen zu diskutieren oder deren
bewusst falsche Berechnungen zu widerlegen ist reine Zeitverschwendung. Auch
wir Befürworter eines BGE´s brauchen uns nicht gegenseitig zu agitieren. Unsere
Zielgruppe für Diskussionen sind deshalb die Menschen, die noch keine Meinung
zum Thema haben oder die Idee BGE noch gar nicht kennen, aber besonders von
diesem Thema betroffen sein werden.
Wenn
wir zu Wahlen antreten sind unsere Zielgruppe nicht die Wähler anderer
Parteien. Auch nicht die Wähler, die bewusst rechts- oder linksextreme Parteien
wählen, weil sie deren Ideologie für richtig halten. Unsere Zielgruppe sind die
Nichtwähler und die Wähler, die rechts- oder linksextreme Parteien als Zeichen
von Protest wählen.
Wir
hoffen, daß Sie unsere Kritik an Ihrem Konzept nicht als unangemessen
betrachten. Wir wollen Ihnen Ihre Meinung nicht nehmen oder gar Ihnen unsere
Meinung aufdrängen. Wir haben uns nur zu Ihrem Konzept geäußert, weil Sie uns
dazu aufgefordert haben.
Mit
freundlichen Grüßen
Deutsche
Arbeitslosen Partei